Worum geht es?

Ein Umdenken der Gesellschaft.
Alle sind Väter, Mütter, Onkel, Tanten oder einfach nur Nachbarn von einem Kind.

Wir wollen sie in Sicherheit wissen, können aber nicht immer bei ihnen sein.

Die Situationen können vielfältig sein. Ob Bedrohungen durch gewaltbereite Altersgenossen, dass Verlieren der Schülerjahreskarte, des Geldbeutels oder der Eltern bei einem Ausflug.

All diese Dinge können Kinder in Stress und Verzweiflung bringen.

Kinder sind unerfahren und finden oft keine sichere Lösung.

Leider ist diese Hilfe in den letzten Jahren immer weniger geworden. Die Gefahren für unsere Jüngsten nicht. Wir wollen durch den Kinderrettungsschirm die Augen eines jeden Einzelnen wieder ein wenig mehr öffnen.

Viele von uns wären damals froh gewesen, wenn es diese Unterstützung gegeben hätte.

Wir sind viele.
Lasst uns unsere Hände schützend über unsere Kinder halten.

Wie mache ich mit?

Als Privatperson oder Unternehmen haben Sie die Möglichkeit für ihre Nachbarn, Kunden und Freunde etwas Gutes zu tun.

Die Kinderrettungsschirme sind KEIN Franchise-Unternehmen. 

Alle Aktivitäten und die Zusammenarbeit basiert auf dem freien Willen, Anderen zu helfen. 

01.

Wozu dienen eigentlich diese Einrichtungen?

Die Kinderrettungsschirme sind Einrichtungen in deiner Stadt, in denen die Mitarbeiter praktische Hilfe anbieten. z.B. durch Anrufe bei den Eltern oder kurzzeitigen Schutz des Kindes in den Räumlichkeiten.

02.

Was ist zu tun?

Die Mitarbeiter der Kinderrettungsschirme müssen ausreichend über die Aufgaben informiert werden. Sie sollen beispielsweise den Notruf wählen oder die Eltern verständigen, aber keine psychologische Beratung leisten.

Sie erhalten eine einfache Handlungsanweisung, in der erläutert wird, was im Notfall zu tun ist. Ebenso enthalten ist eine Liste mit allen wichtigen Notfallnummern (Kindernotdienst, Polizei, Jugendamt).

03.

Wie werde ich Kinderrettungsschirm?

Alle Geschäftsräume, die im Erdgeschoss liegen und von der Straße aus gut sichtbar sind (nicht auf Hinterhöfen liegen), sind geeignet. Die Eingangstür sollte an 5 Tagen in der Woche zu den herkömmlichen Tageszeiten immer frei zugänglich sein. Geschäfte, bei denen ein Kind klingeln oder nach der Tür suchen muss, sind ungeeignet. Beim Betreten der Geschäftsräume sollte das Kind gleich einen Ansprechpartner vorfinden.  

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von uns eine Selbstverpflichtungsvereinbarung, den Aufkleber des Kinderrettungsschirms und weiteres Informationsmaterial.

04.

Selbstverpflichtungsvereinbarung

Die Selbstverpflichtungsvereinbarung erhalten Sie von uns. Darin erklären Sie sich bereit, einem Kind in einer Notsituation zu helfen. Durch den Aufkleber signalisieren Sie ihre Hilfsbereitschaft gegenüber dem Kind und verpflichten sich im Ernstfall nicht wegzuschauen sondern zu handeln.